STFV Dokumente
Modalitäten des Spielbetriebes Classic
Stand: 08.04.2026

Zielsetzung

Der über mehrere Jahre verteilte Umstrukturierungsprozess im Ligabetrieb Classic ist in 2026 abgeschlossen, d. h. eingleisige Verbandsliga sowie eine nach Möglichkeit einheitliche Ligastärke von 10 Mannschaften (Ausnahme Kreisliga Nord-West 9 Mannschaften).

Regelung des Auf- und Abstiegs

a. Landesliga:

i. Platz 1 - 6 spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel

ii. Platz 7 - 10 spielen in einer Abstiegsrunde um den Abstieg in die Verbandsliga

b. Verbandsliga:

i. Platz 1 - 6 spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel / Aufstieg

ii. Platz 7 - 10 spielen in einer Abstiegsrunde um den Abstieg in die Bezirksliga

c. Bezirksligen:

i. Platz 1 - 6 spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel

ii. Platz 7 - 10 spielen in einer Abstiegsrunde um den Abstieg in die Kreisliga

d. Kreisligen:

i. Platz 1 - 6 spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel / Aufstieg

ii. Spielberechtigung:

iii. Dieter Grenner Pokal:

Anhang zu den Modalitäten des Spielbetriebes STFV

Allgemeines

Spielmodus

Spielbeginn

b. Meisterschaftsspiele vor den Playoffs

Entscheidungsspiele, Relegationsspiele

Playoff-Spiele

Abstiegsrunde

Dieter Grenner Pokal

Pokalspiele

Termine Playoffs

Playoff, Abstiegsrunden, Dieter Grenner Pokal:

Klassenleiter Ligabetrieb Classic

Name zuständig für Liga
Waschbüsch Bernd Landesliga
Kreisliga Süd-Ost
Pokal
Relegation
Huth Patrick Verbandsliga
Kreisliga Nord-West
Coppola Emanuele Bezirksliga Nord-West
Dieter Grenner Pokal
Jost Lars Bezirksliga Süd-Ost

Anhang:

SPO Classic § 5 Spielberechtigung

  1. Die Vereine sind verpflichtet, zu dem vom Verband festgesetzten Termin die Anzahl der Mannschaften und die Spieler ihres Vereins zu benennen.
  2. Ein Verein, der mehr als eine Mannschaft in einer mehrgleisigen Liga spielen hat, darf einen Spieler dieser Mannschaften nur zwei Verbandsspiele gegen eine andere Mannschaft dieser Liga einsetzen. Ein Spieler, der in einer eingleisigen Liga in einem Pflichtspiel (nicht Pokalspiel) eingesetzt wurde kann in der anderen Mannschaft der gleichen Liga erst eingesetzt werden, wenn er ununterbrochen 8 Pflichtspieltage (ohne Berücksichtigung der Pokalspiele) nicht mehr in dieser Mannschaft eingesetzt war. Für den Pokalwettbewerb gilt auch für diese Vereine die übliche Regelung des § 5 Abs. 4 SPO.”
  3. Ein Spieler, der dreimal in ununterbrochener Folge an Pflichtspielen (ohne Pokalspiele) einer übergeordneten Mannschaft eingesetzt wurde, muss zwei Punktspieltage (nicht Pokalspiele) in ununterbrochener Folge aussetzen, bevor er wieder in einer untergeordneten Mannschaft eingesetzt werden darf. Verstöße werden gem. § 5 SPO Abs. 7 geahndet.
  4. Die Spielberechtigung für die Pokalspiele ergibt sich aus den Einsätzen in der Verbandsrunde. Spieler, die für eine untergeordnete Mannschaft für ein Punktspiel spielberechtigt wären, sind es auch für ein Pokalspiel.
  5. Ein Spieler eines Vereins mit mehreren Mannschaften kann an einem Pflichtspieltag im gleichen Wettbewerb nur einmal an dem laut Spielplan festgesetzten Pflichtspiel eingesetzt werden.
  6. Ein Einsatz eines Spielers ist schon dann als gegeben anzusehen, wenn der Name bzw. die Passnummer auf dem Spielbericht erscheint. Diese Regelung gilt auch:
    • bei einem vorverlegten Pflichtspiel
    • bei einem späteren Termin eines verlegten Pflichtspieles
    • bei einem Wiederholungsspiel
  1. Die Spielberechtigung richtet sich immer nach dem ursprünglich im Spielplan festgelegten Termin.
  2. Bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers wird das Doppel als verloren gewertet (0:4 Punkte). Sind in einer Begegnung in beiden Mannschaften nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt, so ist das Doppel mit 2:2 Punkten zu werten. Darüber hinaus erfolgt eine gebührenpflichtige Ahndung gem. § 11 Abs.11 der GO.
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